Immobilienbewertung mit Sachverstand 

fundiert, rechtssicher, praxisnah

Marktwertermittlung

Klarheit für Eigentümer, Käufer und Investoren

Die Marktwertermittlung ist eine praxisnahe Bewertung des aktuellen Immobilienwertes. Sie gibt Ihnen eine realistische Einschätzung, wie Ihre Immobilie im aktuellen Marktumfeld bewertet werden kann – ob zum Verkauf, zur Vermögensübersicht oder zur strategischen Entscheidungsfindung.

Besonders geeignet für:

  • Eigentümer, die den aktuellen Marktwert ihrer Immobilie kennen möchten
  • Käufer, die eine verlässliche Preisorientierung benötigen
  • Kapitalanleger, die den Wert von Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen prüfen wollen
  • Verwalter oder WEGs, die fundierte Bewertungsgrundlagen benötigen

Merkmale der Marktwertermittlung:

  • Berücksichtigung von Lage, Ausstattung, Objektzustand und Marktsituation
  • Schnellere und günstigere Alternative zum Verkehrswertgutachten
  • Ideal für private oder unternehmerische Entscheidungen
  • Auch als Entscheidungsgrundlage innerhalb von WEGs einsetzbar

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB 

gerichtsfest und zertifiziert

In rechtlich oder steuerlich relevanten Fällen benötigen Sie ein verkehrsfähiges Gutachten, das dem gesetzlichen Standard entspricht. Als DEKRA D1-zertifizierter Sachverständiger für Ein- und Zweifamilienhäuser biete ich qualifizierte Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, die gerichtsfest, nachvollziehbar und belastbar sind.

Typische Anwendungsfälle:

  • Erbschaften und Schenkungen
  • Zugewinnausgleich bei Trennung oder Scheidung
  • Immobilienbewertung für das Finanzamt
  • Streitfälle oder Auseinandersetzungen in der Eigentümergemeinschaft
  • Vermögensauseinandersetzungen bei Mehrfamilienhäusern


Das zeichnet ein Verkehrswertgutachten aus:

  • Rechtskonforme Wertermittlung nach § 194 BauGB, ImmoWertV und Wertermittlungsrichtlinien
  • Umfassende Analyse aller wertrelevanten Merkmale: Lage, Zustand, Rechte & Lasten, Ertragswerte etc.
  • Objektive, unabhängige und methodisch saubere Bewertung
  • Gerichtsfeste und anerkannte Formulierung – verwendbar vor Behörden, Gerichten und Finanzämtern